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Folgende Beiträge können vielleicht schon im Vorfeld offene Fragen beantworten:


Was ist Complete?

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Complete ist ein Programm von KUS Netzwerk und besteht aus Beraterinnen und Beratern,
die stehts bemüht sind, individuelle Lösungen für dein Anliegen zu finden.

Das Programm Complete wird aus Mitteln des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff) finanziert.


Was ist unser Ziel?

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Wir beraten, suchen einen passenden Vorbereitungskurs oder geben selbst eine Maßnahme in Auftrag und begleiten dich vom individuellen Erstgespräch bis zur erfolgreichen Lehrabschlussprüfung.


Wer ist unsere Zielgruppe? 

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  • Personen, die eine Berufsausbildung abgebrochen haben

  • ehemalige Lehrlinge, die ihre Lehrabschlussprüfung nicht oder nur teilweise bestanden haben

  • ehemalige Lehrlinge, die nie zur Lehrabschlussprüfung angetreten sind

  • Personen, die als HilfsarbeiterInnen tätig sind und sich höher qualifizieren möchten

  • Personen, die im Ausland  eine der Lehre ähnliche oder höhere Ausbildung absolviert haben

  • Personen, die Ihre ÜBA (überbetriebliche Ausbildung) abgebrochen haben
    (aktive Lehrlinge der ÜBA: bitte wenden Sie sich an Ihren Ausbildungsträger -
    er ist für Ihre LAP-Vorbereitung zuständig)


Wer bereitet Sie auf die Lehrabschlussprüfung vor?

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  • du selbst, wenn du dich bemühst, deinen Beruf gut zu erlernen

  • dein Lehrbetrieb, weil er dir die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt

  • die Berufsschule, die mit Theorie und Praxis die betriebliche Ausbildung ergänzt

  • Organisationen, mit Ihrem speziellen Angebot an Vorbereitungskursen für die Lehrabschlussprüfung
    Das sind u.a. Fachausschüsse der Arbeiterkammer, Innungen und andere Institutionen/Einrichtungen.
    Informationen dazu erhältst du in Ihrem Betrieb, in deiner Berufsschule oder bei uns.

Für die Vereinbarung zu Ihrem individuellen Erstgespräch nutze bitte das Online-Formular.
Wir melden uns innerhalb kurzer Zeit bei dir und du erhältst deinen persönlichen Beratungstermin und/oder eine allgemeine telefonische Beratung. Weiters bitten wir um Verständnis, dass unsere Rückmeldung in Ferienzeiten nicht umgehend erfolgen kann. Danke!


Zulassung zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung

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Grundsätzlich gilt für die Zulassung zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung:

  • du hast das 18. Lebensjahr vollendet.

  • du hast in deinem Lehrberuf mindestens die halbe Lehrzeit in Form einer Lehre oder Berufserfahrung bereits absolviert und kannst dies auch schriftlich belegen. Das heißt, wenn die reguläre Lehrzeit z.B. 3 Jahre beträgt, musst du mindestens 18 Monate in diesem Beruf gearbeitet und auf diese Weise die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse erworben haben.

  • Für Lehrlinge gilt: du hast zumindest die halbe Lehrzeit absolviert und musstest jedoch aus irgendwelchen Gründen das Lehrverhältnis vorzeitig beenden. Es besteht keine Möglichkeit, die Lehre in einem anderen Betrieb zu beenden. Der Prüfungstermin darf hier aber nicht vor dem ursprünglich vereinbarten Lehrzeitende liegen.


Die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Wien ist hierfür der richtige Ansprechpartner.

Bitte beachte, dass diese Voraussetzungen auch für unsere Vorbereitungskurse gelten!


Gleichhaltung? Anrechnung?

Ich habe eine ausländische Berufsausbildung - darf bzw. muss ich zur Lehrabschlussprüfung antreten?

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Im Ausland absolvierte Berufsausbildungen können auf Antrag vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort mit einer fachlich gleichwertigen Lehrabschlussprüfung gleichgehalten werden. Voraussetzungen für die Gleichhaltung sind der Nachweis von gleichwertigen fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auf Grundlage des österreichischen Berufsbildes (gemäß Ausbildungsordnung) und ein der österreichischen Lehrausbildung entsprechender Anteil an praktischen Ausbildungsteilen unter Berücksichtigung bereits erworbener Berufserfahrungen im In- oder Ausland.

Bei Ausbildungsunterschieden (zB. Kenntnisse österreichischer Vorschriften, die zur Berufsausübung unerlässlich sind), besteht die Möglichkeit zur Zulassung zu einer auf Teile der Lehrabschlussprüfung eingeschränkten Ergänzungsprüfung.

Können Nachweise aufgrund von Flucht nicht vorgelegt werden, besteht die Möglichkeit einer Testung der beruflichen Qualifikation vor Abschluss des Verfahrens. Das hierzu geeignete Feststellungsverfahren wird von der Behörde festgelegt.

Umfassende Informationen zu den Möglichkeiten der Anerkennung beruflicher Qualifikationen in Österreich bietet die Website www.berufsanerkennung.at.


Entstehen Kosten für mich? Welche Fördermöglichkeiten kann ich in Anspruch nehmen?

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Ja, du musst für einen LAP-Vorbereitungskurs grundsätzlich mit Kosten rechnen. Nachstehend findest du einen Auszug von Fördermöglichkeiten, die du bei den jeweiligen Institutionen individuell vereinbarst.


Förderung durch den Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff):

  • berufstätig
  • Hauptwohnsitz in Wien
  • Arbeitsplatz in Wien
  • kein Lehrvertrag oder länger als 36 Monate her
  • AK-Bildungsgutschein für den Selbstbehalt einsetzbar





Förderung durch die Wirtschaftskammer:

  • das Lehrzeitende liegt max. 36 Monate zurück
  • du hast mind. einen Tag in einem Lehrbetrieb gelernt, d.h. du hast oder hattest einen Lehrvertrag
  • Kurskosten müssen durch den/die TeilnehmerIn vorfinanziert werden
  • wenn Hauptwohnsitz in Wien - kann der WAFF die Vorfinanzierung übernehmen
  • Förderantrag inkl. Beilagen muss innerhalb von 6 Monaten nach Kursende in der Lehrlingsstelle einlangen





Förderung durch das Arbeitsmarktservice:

  • arbeitssuchend beim AMS gemeldet
  • Wohnsitz - österreichweit möglich





Förderungen in den Bundesländern:

  • Wenn du in einem anderen Bundesland wohnst, informieren wir dich gerne in persönlichen Beratungsgesprächen über mögliche Förderungen.

Wie sind wir für dich erreichbar?

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Für die Vereinbarung zu deinem individuellen Erstgespräch nutze bitte das Online-Formular.
Wir melden uns innerhalb kurzer Zeit bei dir und du erhältst deinen persönlichen Beratungstermin.

Natürlich sind wir auch per Mail unter complete@kusonline.at oder telefonisch unter 01 / 89 00 254 - 620 für dich erreichbar. Wir bitten um Verständnis, dass unsere Rückmeldung in Ferienzeiten nicht umgehend erfolgen kann. Danke!